Hersteller

Hinweise zur Batterieentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet,
folglich eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet wird. Sie können Altbatterien,
die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Shop vor Ort (Adresse im Impressum) abgeben.

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, da
s Batterien nicht in den Hausmüll entsorgt werden dürfen.X-Entsorgung

Bei Batterien welche mehr enthalten als: 0,004 Masseprozent Blei (Pb), 0,002 Masseprozent Cadmium (Cd),
0,0005 Masseprozent Quecksilber
(Hg), befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes.

 

Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien

 

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand
in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben.
Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel hinzugefügt..
Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten. Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG einen Pfandgutschein ausgegeben
haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.
 
Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.
 
Fahrzeug-Altbatterien werden auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen entgegen genommen.
Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich – rechtlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen nicht zurückerstattet.
Sie haben dort die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie auf der Entsorgungsbestätigung quittieren zu lassen.
Bei Vorlage der Pfandmarke / Entsorgungsbestätigung oder Abgabe der Altbatterie wird der Pfandbetrag umgehend erstattet.

Bei Rückfragen wählen Sie die +49 3024178728 oder schreiben an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .